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Kosten

Kosten

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder für den ersten Einsatz. Gerne finden wir in einem Bedarfsabklärungs- und Beratungsgespräch die passende Lösung für Sie.

Persönliche Beratung – wir freuen uns auf Ihren Anruf:

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Kosten

Krankenkassen-anerkannt

Unsere Leistungen sind vom Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anerkannt. Die verordneten Leistungen von reha@home werden deshalb von den Schweizerischen Krankenkassen anteilig übernommen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Diverse Leistungen und Institutionen helfen weiter:

 

  • Ergänzungsleistungen (EL)
    Ihr Einkommen reicht nicht zur Deckung Ihrer Lebenskosten? Dann können Sie Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken und sind Teil des sozialen Fundamentes des Staates. (https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen)
  • Hilflosenentschädigung
  • Altersbeauftragten und Kontaktstellen für das Alter in Städten und Regionen, Pro Senectute und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
  • Büro Spitex (www.buero-spitex.ch)


Unser interdisziplinäres Team erbringt bei Ihnen zu Hause folgende Leistungen:


Pflege:

Die Kosten für die ambulante Pflege werden von drei Kostenträgern getragen: (Krankenkassen, Gemeinden und Kunde). Die krankenkassenpflichtigen Pflegetarife sind schweizweit harmonisiert.

Krankenkassen-Beiträge der
kassenpflichtigen Leistungen

CHF

Abklärung und Beratung

76.90/Std.

Behandlungspflege

63.00/Std.

Grundpflege

52.60/Std.

Ihre Kostenbeteiligung:

Sie bezahlen die Jahresfranchise der Krankenkasse und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10%.

 

Für die Pflege fallen pro Tag für den Kunden eine vom Kanton vorgeschriebene Patientenbeteiligung an. Im Kanton Aargau beträgt die Patientenbeteiligung 20% des Pflegetarifs, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag. Im Kanton Zürich beträgt die Patientenbeteiligung pauschal 7.65 CHF pro Tag, unabhängig von der Einsatzdauer oder wie oft wir pro Tag bei Ihnen vorbeikommen.

 

Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV und MV.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

CHF

Hauswirtschaft und Betreuung

48.00/Std.

Nachtwache / Sitzwache

auf Anfrage

24h Betreuung

 auf Anfrage

Physiotherapie
30 min
60 min


 60.00
90.00

Ergotherapie
30min
60 min

 

 60.00

90.00

Wegpauschale bei
Domiziltherapien


 36.00

Ihre Kostenbeteiligung:

Sie bezahlen den oben erwähnten Stundensatz.

Hauswirtschaftliche- und betreuerische Leistungen werden von den Krankenkassen, im Rahmen der Grundversicherung, nicht übernommen. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil. Erfolgen diese Abklärungen durch uns, so wird dieser Aufwand ebenfalls in Rechnung gestellt.

Therapien:

Für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie gilt die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur nach Disziplin. Bei Vorliegen einer Verordnung durch den Haus- oder Facharzt übernimmt die Krankenkasse unsere therapeutischen Leistungen.

 

Ihre Kostenbeteiligung:

Wir verrechnen die krankenkassenpflichtigen Leistungen direkt Ihrer Krankenkasse. Von der Krankenkasse erhalten Sie eine Rechnung für die Franchise und den Selbstbehalt (10%). 

 

Nicht-kassenpflichtige Leistungen:

Sämtliche Therapieleistungen können auch von Selbstzahlern gebucht werden. Preis auf Anfrage.

 

Patiententransport:

Transport mit spezialisierten Fahrzeugen für den Patiententransport: Preise auf Anfrage

 

Komfortleistungen:

Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit. Gerne informieren wir Sie über unsere Leistungen und Preise.

Wichtige Hinweise:

Rechnungen

  • Pflege-, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen der reha at home AG werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Die therapeutischen Leistungen werden von der Zurzach Caer AG in Rechnung gestellt. Es gilt die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Die Pflege- und Therapieleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die durch Zahlungsausstände verursachten Mahnspesen, werden den Klienten in Rechnung gestellt. 
  • Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der reha at home AG und Zurzach Care AG für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen

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Standorte:

reha at home AG

Pfingstweidstrasse 31a

8005 Zürich

Telefon 043 300 51 30

info@rehaathome.ch

www.rehaathome.ch

reha at home AG

Bäderstrasse 16

5401 Baden

Telefon 062 832 44 00

info@rehaathome.ch

www.rehaathome.ch

Partner:

Die führende Unternehmensgruppe für Prävention, Behandlung, Rehabilitation & Reintegration.

www.zurzachcare.ch

Orthopädische Klinik:

www.schulthess-klinik.ch

Orthopädische Klinik:

www.balgrist.ch

Patiententransporte und Medikamentenbeschaffung:

www.mopi.ch

Mahlzeitendienst und Ernährungsberatung:

www.mycoach.ch

Administrative Unterstützung in vielen Themen

www.buero-spitex.ch

Ambulatorium für Wundbehandlung

www.wundpflege-soto.ch

www.helveticcare.ch

Mitgliedschaften:


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